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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der IPG Immobilienprojekt GmbH & Co. KG (im folgenden Anbieter) für Werbeaufträge für die Website www.frederics-guide.eu (Stand:1.10.2007)

1. Werbeauftrag
(1) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist  Vertrag über die Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf der Website www.frederics-guide.eu zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

2. Werbemittel
1) Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen zum Beispiel aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.B. Bannern), die beim Anklicken eine vom Auftraggeber bestimmte Weiterleitung (Link) auslösen.
(2) Sind Werbemittel als solche nicht erkennbar, können diese vom Anbieter deutlich als Werbung gekennzeichnet werden.

3. Zustandekommen des Vertrages
(1) Ein Werbeauftrag kommt durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen Anwendung.
(2) Bei Aufträgen von Werbeagenturen kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Nachweis ihrer Beauftragung zu verlangen.

4. Anlieferung des Werbemittels und Übertragung von Rechten
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, öffentlichen Wiedergabe, Speicherung und Entnahme aus einer Datenbank, die für die auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels erforderlich sind, einzuräumen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unaufgefordert vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel entsprechend den Angaben in der Preisliste bis spätestens 30 Werktage vor vereinbartem Schaltungsbeginn anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit dem Anbieter unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen.
(3) Kosten des Anbieters für eine vom Auftraggeber gewünschte Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

5. Nachlass
(1) Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf den der tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag geschlossen hat, der aufgrund der Preisliste (vgl. Ziffer 11) zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
(2) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, der der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten dem Anbieter den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.

6. Rügepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das auf www.frederics-guide.eu veröffentlichte Werbemittel unverzüglich nach Schaltungsbeginn zu überprüfen und etwaige Fehler dem Auftraggeber binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Werbemittel als genehmigt.

7. Gewährleistung des Auftraggebers und Haftungsfreistellung
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Werbemittel nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter gleich welcher Art verletzen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit des Werbemittels oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.

8. Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter ist berechtigt, die Schaltung eines Werbemittels abzulehnen sowie zu unterbrechen oder zu sperren, wenn der dringende Verdacht besteht, dass dessen Inhalt gegen Gesetze, Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Gleiches gilt soweit Zielseiten auf die das jeweilige Werbemittel verlinkt, die Vorraussetzungen von Satz 1 erfüllen. Der Auftraggeber ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu unterrichten und aufzufordern die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen. Die Berechtigung zur Ablehnung oder Unterbrechung besteht, solange der Auftraggeber nicht den Nachweis führt, dass kein Verstoß vorliegt.

9. Mängelhaftung des Anbieters
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieter für bei Vertragsschluss vorliegende Mängel der Website frederics.eu ist ausgeschlossen.

10. Leistungsstörungen
(1) Störungen bei der Durchführung des Werbeauftrags aufgrund von höherer Gewalt, Streik, mangelnder Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht in seinem Einflussbereich liegen oder vergleichbaren Gründen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
(2) Kann ein Werbeauftrag aus Gründen die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so wird die Ausführung des Auftrags nach Beseitigung der Störung nachgeholt, soweit dies innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren und angemessenen Frist möglich ist.
(3) Ist die Nachholung des Werbeauftrags innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren Frist nicht möglich, ist dieser zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

11. Haftung
Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit vertragliche Pflichten verletzt wurden, die keine Kardinalpflichten sind. Bei leicht fahrlässigen Kardinalpflichtverletzungen haftet die IPG Immobilienprojekt GmbH nur beschränkt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

12. Preise und Abrechnungsformalitäten
(1) Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung zwischen den Parteien gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens 1 Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt. Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung erfolgen.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Sie gelten für den kumulierten Auftragsbestand bezogen auf ein Kalenderjahr und können nicht rückwirkend vergütet werden. Werbeagenturen oder sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste zu halten.
(3) Die Vergütung ist 30 Tage vor dem ersten Erscheinungstag des Werbemittels fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung.

13. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart (LG München I).


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Dienstag, 7.02.2012
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